AGBs

Allge­meine Geschäftsbedingungen


der Adva­neo GmbH
Düssel­dorf, 05.06.2018


Adva­neo GmbH
Neuer Zoll­hof 2
40221 Düssel­dorf
T +49 211 876691–0
W www.advaneo.de
M


§ 1 Geltungsbereich


  1. Die Geschäfts­be­din­gun­gen gelten, sofern nicht ausdrück­lich anders verein­bart, für alle gegen­wär­ti­gen und zukünf­ti­gen Geschäfts­be­zie­hun­gen zwischen uns und unse­ren Auftraggebern.
  2. Abwei­chende, entge­gen­ste­hende oder ergän­zende Allge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen des Auftrag­ge­bers werden, selbst bei Kennt­nis, nicht Vertrags­be­stand­teil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrück­lich schrift­lich zugestimmt.

§ 2 Ange­bot und Vertragsschluss


  1. Unser Ange­bot ist vier Wochen nach Ange­bots­ab­gabe gültig. Alle vorhe­ri­gen Ange­bote zum beschrie­be­nen Leis­tungs­um­fang verlie­ren dann ihre Gültigkeit.
  2. Unsere Ange­bote sind bis zur Abnahme durch den Auftrag­ge­ber inner­halb der im Ange­bot ange­ge­be­nen Frist freibleibend.
  3. Der Vertrag kommt erst mit Abgabe der schrift­li­chen Auftrags­be­stä­ti­gung durch uns oder durch Leistung/ Liefe­rung der Ware/des Werkes zustande.
  4. Ange­bote sind grund­sätz­lich unver­bind­lich. Sollte der aufgrund des Ange­bo­tes erteilte Auftrag die zuvor veran­schlag­ten Kosten jedoch erheb­lich (d. h. mehr als 10 %) über­schrei­ten, so steht dem Auftrag­ge­ber ein Kündi­gungs­recht zu. Dies gilt nicht, wenn die Mehr­kos­ten zu einem Wert­zu­wachs des Werkes/der Dienst­leis­tung geführt haben oder sich aufgrund von während der Vertrags­aus­füh­rung geän­der­ten Tätig­keits­vor­aus­set­zun­gen ergeben.

§ 3 Vergütung/Zahlungsbedingungen/Verzug/Aufrechnung


  1. Die Preise gelten in Euro (€) zuzüg­lich der gesetz­li­chen Mehr­wert­steuer. Die Abrech­nung kann monat­lich erfolgen.
  2. Die Rech­nungs­stel­lung erfolgt auf der Basis des geleis­te­ten Aufwan­des in Form von Perso­nen­ta­gen (PT).
  3. Werden die Leis­tun­gen zu einem Fest­preis ange­bo­ten, werden 30% der Vergü­tung direkt nach Auftrags­er­tei­lung in Rech­nung gestellt. 60% der Auftrags­summe werden nach erfolg­rei­cher Imple­men­tie­rung in Rech­nung gestellt. Die rest­li­chen 10% erfol­gen nach Abnahme.
  4. Alle Forde­run­gen werden mit Rech­nungs­stel­lung fällig und sind inner­halb von 30 Tagen ohne Abzüge zahlbar.
  5. Ist auf der Rech­nung ein kalen­der­mä­ßig bestimm­ter oder bestimm­ba­rer Zahlungs­ter­min genannt, so gerät der Auftrag­ge­ber mit Ablauf des genann­ten Tages ohne weitere Mahnung mit seiner Zahlungs­ver­pflich­tung in Verzug, sofern er dieser bislang nicht nach­ge­kom­men ist. Bei Zahlungs­ver­zug können ohne weite­ren Nach­weis Verzugs­zin­sen in Höhe von 5% p. a. über dem Basis­zins­satz von Verbrau­chern und 8% p. a. über dem Basis­zins­satz von Unter­neh­mern verlangt werden. Die Geltend­ma­chung weite­ren Verzugs­scha­dens bleibt vorbehalten.
  6. Reise­kos­ten rich­ten sich nach dem Landes­rei­se­kos­ten­ge­setz (NRW). Ände­run­gen bedür­fen der Schrift­form und müssen sepa­rat bestä­tigt werden.

§ 4 Schweigepflicht/Datenschutz


  1. Wir sind unbe­grenzt verpflich­tet, über Geschäfts- und Betriebs­ge­heim­nisse sowie über alle als vertrau­lich bezeich­ne­ten Infor­ma­tio­nen, die uns im Zusam­men­hang mit der Auftrags­aus­füh­rung bekannt werden, Still­schwei­gen zu wahren. Die Weiter­gabe an nicht mit der Durch­füh­rung des Auftrags beschäf­tigte Perso­nen darf nur mit schrift­li­cher Einwil­li­gung des Auftrag­ge­bers erfolgen.
  2. Wir verpflich­ten alle von uns zur Durch­füh­rung des Auftrags einge­setz­ten Perso­nen schrift­lich auf die Einhal­tung der vorste­hen­den Vorschrift.
  3. Jeder Vertrags­part­ner darf Daten des ande­ren im Rahmen der Auftrags­ab­wick­lung auto­ma­ti­siert verar­bei­ten, soweit dies im Rahmen von § 26 BDSG zuläs­sig ist.
  4. Wir verar­bei­ten und nutzen uns zur Verfü­gung gestellte perso­nen­be­zo­gene Daten, soweit dies für die Erbrin­gung unse­rer Leis­tung und zum Betrieb der Inter­net­seite erfor­der­lich ist. Im Übri­gen gelten unsere Daten­schutz­hin­weise, die auf unse­rer Webseite www.advaneo.de abge­ru­fen werden können.

§ 5 Störun­gen bei der Leistungserbringung


  1. Soweit eine Ursa­che, die wir nicht zu vertre­ten haben, einschließ­lich Streik oder Aussper­rung, die Termin­ein­hal­tung beein­träch­tigt, können wir eine ange­mes­sene Verschie­bung der Termine verlangen.
  2. Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursa­che im Verant­wor­tungs­be­reich des Auftrag­ge­bers, können wir auch die Vergü­tung unse­res Mehr­auf­wands verlangen.

§ 6 Gefahrübergang


  1. Werden Doku­mente oder Unter­la­gen auf Wunsch des Auftrag­ge­bers, der Unter­neh­mer ist, diesem oder einem Drit­ten zuge­sandt, so geht die Gefahr des zufäl­li­gen Unter­gangs oder der zufäl­li­gen Verschlech­te­rung der Versand­ge­gen­stände mit der ordnungs­ge­mä­ßen Über­gabe an die Post oder ein zuver­läs­si­ges Fracht­un­ter­neh­men auf den Auftrag­ge­ber über, und zwar unab­hän­gig davon, ob die Versen­dung vom Erfül­lungs­ort erfolgt und/oder wer die Fracht­kos­ten trägt.
  2. Kommt der Auftrag­ge­ber, der Unter­neh­mer ist, in Annah­me­ver­zug oder verletzt er sons­tige Mitwir­kungs­pflich­ten, so geht die Gefahr eines zufäl­li­gen Unter­gangs oder einer zufäl­li­gen Verschlech­te­rung der Ware/des Werkes in dem Zeit­punkt auf den Auftrag­ge­ber über, in dem dieser in Annah­me­ver­zug oder Schuld­ner­ver­zug gera­ten ist.
  3. Wir sind berech­tigt, den daraus entstan­de­nen Scha­den einschließ­lich eines even­tu­el­len Mehr­auf­wands ersetzt zu verlangen.

§ 7 Haftung für Schutzrechtsverletzungen


  1. Wir haften dafür, dass unsere Leis­tun­gen im Bereich der Euro­päi­schen Gemein­schaft frei von Schutz­rech­ten Drit­ter sind, und stel­len den Auftrag­ge­ber von allen entspre­chen­den Ansprü­chen Drit­ter frei.
  2. Soweit unsere Leis­tun­gen auf uns vom Auftrag­ge­ber zur Verfü­gung gestell­ten Grund­la­gen, wie z. B. Daten, Texten, Foto­gra­fien etc. basie­ren, haftet inso­weit der Auftrag­ge­ber dafür, dass diese frei von Schutz­rech­ten, Persön­lich­keits­rech­ten oder ande­ren Rech­ten Drit­ter sind.
  3. Macht ein Drit­ter gegen­über dem Auftrag­ge­ber geltend, dass eine Leis­tung seine Rechte verlet­zen würde, benach­rich­tigt der Auftrag­ge­ber uns. Er über­lässt es uns – und ggf. unse­rem Vorlie­­fe­ran­­ten- soweit wie zuläs­sig, die geltend gemach­ten Ansprü­che auf unsere Kosten abzuwehren.
  4. Werden durch unsere Leis­tung Rechte Drit­ter verletzt, werden wir nach eige­ner Wahl und auf eigene Kosten dem Auftrag­ge­ber das Recht zur Nutzung der Leis­tung verschaf­fen oder die Leis­tung schutz­rechts­frei gestal­ten oder die Leis­tung zum Rech­nungs­preis (abzüg­lich einer ange­mes­se­nen Nutzungs­ent­schä­di­gung) zurück­neh­men. Scha­dens­er­satz­an­sprü­che blei­ben bei Verschul­den unse­rer­seits – im Rahmen von § 5 AGB – unberührt.
  5. Wir sind berech­tigt, entspre­chend den vorste­hen­den Rege­lun­gen dem Auftrag­ge­ber die Nutzung der Leis­tung zu unter­sa­gen, wenn ihm gegen­über schutz­recht­li­che Ansprü­che geltend gemacht werden.

§ 8 Haftungsbeschränkungen


  1. Bei Schä­den die durch leicht fahr­läs­si­ges Handeln entste­hen, ist die Haftung der Adva­neo GmbH je Versi­che­rungs­fall begrenzt bei Perso­nen­schä­den auf den Betrag von Euro 2.000.000 und bei Sach­schä­den auf Euro 1.000.000
  2. Die Höchs­ter­satz­leis­tung für alle Versi­che­rungs­fälle eines Versi­che­rungs­jah­res beträgt das Zwei­fa­che der obigen Haftungsbeträge.
  3. Der Auftrag­neh­mer haftet für vorsätz­li­ches und grob fahr­läs­si­ges Handeln sowie bei der Verlet­zung von wesent­li­chen Vertrags­pflich­ten gemäß den gesetz­li­chen Vorschriften.
  4. Bei Daten­ver­lust haften wir nur auf den Aufwand, der bei ordnungs­ge­mä­ßer Daten­si­che­rung durch den Auftrag­ge­ber für die Rekon­struk­tion der Daten erfor­der­lich ist, voraus­ge­setzt, dass wir uns oblie­gende Pflich­ten zur Einwei­sung in die Daten­si­che­rung ordnungs­ge­mäß erfüllt haben.
  5. Vertrag­li­che Scha­dens­er­satz­an­sprü­che des Auftrag­ge­bers gegen uns verjäh­ren in einem Jahr ab Anspruchsentstehung.

§ 9 Urheberrechte/Eigentum


Die Rechte, die uns nach dem Urhe­ber­rechts­ge­setz zuste­hen, verblei­ben uns soweit, als der vertrag­li­che Zweck die Über­tra­gung nicht erfor­dert. Abwei­chen­des muss ausdrück­lich schrift­lich verein­bart werden. Das Urhe­ber­recht des Auftrag­ge­bers an von ihm zur Verfü­gung gestell­ten Unter­la­gen bleibt unberührt.


10 Erfül­lungs­ort und Gerichtsstand


  1. Es gilt deut­sches Recht. Soweit für auslän­di­sche Auftrag­ge­ber das ins deut­sche Recht über­nom­mene UN-Kauf­­recht anzu­wen­den wäre, wird dieses ausgeschlossen.
  2. Ände­run­gen und Ergän­zun­gen dieser Bedin­gun­gen oder des Vertra­ges sollen schrift­lich fixiert werden.
  3. Gerichts­stand gegen­über einem Kauf­mann, einer juris­ti­schen Person des öffent­li­chen Rechts oder einem öffen­t­­lich-rech­t­­li­chen Sonder­ver­mö­gen ist unser Geschäfts­sitz, Düsseldorf.

11 Salva­to­ri­sche Klausel


Sollte eine der vorste­hen­den Rege­lun­gen ganz oder teil­weise unwirk­sam sein oder werden, so bleibt im Falle der Beauf­tra­gung der Vertrag im Übri­gen wirk­sam. Die Projekt­part­ner verpflich­ten sich, die jeweils unwirk­same Rege­lung durch eine solche zu erset­zen, die dem Inhalt der unwirk­sa­men Rege­lung am nächs­ten kommt.