Das Urteil – News aus dem Futur

18. Oktober 2018

Der Ange­klagte wird wegen schwe­rer Körper­ver­let­zung zu zwei Jahren Fahr­ver­bot mit einher­ge­hen­der Siche­rungs­ver­wah­rung verur­teilt. Vor Ertei­lung der Fahr­erlaub­nis müssen eine drei­mo­na­tige Simul­tan­schu­lung und ein digi­ta­ler Idio­ten­test absol­viert werden. Trotz des klaren Urteils sind sich Rich­ter und Staats­an­walt nicht völlig sicher, ob nicht doch ein schwer­wie­gen­des Fehl­ur­teil gefällt worden ist. Auf der Ankla­ge­bank saß: ein selbst­fah­ren­des Auto, das bei einem Ausweich­ma­nö­ver einen Passan­ten schwer verletzt hat. Dem Besit­zer des Autos, der nicht eingrei­fen konnte, war kein Vorwurf zu machen, dem Herstel­ler ebenso wenig und der Liefe­rant der lizen­sier­ten und zerti­fi­zier­ten Soft­ware konnte sich wie der Besit­zer darauf beru­fen, am Unfall­ge­sche­hen über­haupt nicht direkt betei­ligt gewe­sen zu sein.

Klingt kafka­esk, könnte aber in naher Zukunft Reali­tät werden. Gibt es bis dahin so etwas wie eine Maschi­nen­ethik? Kann künst­li­che Intel­li­genz auch lernen, zwischen Gut und Böse, Falsch und Rich­tig zu entschei­den? Kann eine intel­li­gente Maschine Empfin­dun­gen haben, emotio­nal werden, mora­lisch handeln? Ein compu­ter­ge­stütz­ter Robo­ter kann schnel­ler arbei­ten als jeder Mensch, kann den Welt­meis­ter im Schach schla­gen und sich schnel­ler selbst program­mie­ren als der beste IT-Spezia­­list es je könnte. Und dennoch bleibt er eine Maschine, ohne Gefühl, ohne Emotio­nen oder gar Moral. Doch zurück zu unse­rem Ange­klag­ten. Für Wissen­schaft und Forschung, Poli­tik und Wirt­schaft und nicht zuletzt für die Justiz sind es drän­gende Fragen, die einer baldi­gen Antwort bedürfen.