Digi­tale Wert-Schätzung

20. September 2018

Daten haben einen Wert, aber wie lässt er sich bestim­men oder schät­zen? Bevor Daten wert­mä­ßig Einzug in die buch­hal­te­ri­sche und Wirt­schafts­prü­fungs­pra­xis finden, bedarf es stan­dar­di­sier­ter Verfah­ren zur Bewer­tung. Bisher fehlen der Daten­öko­no­mie klare Regeln, die eine bilanz-buch­hal­­te­ri­­sche Berück­sich­ti­gung ermöglichen.

Es gibt verschie­dene Ansätze, dieses Manko zu behe­ben. Dabei werden vergleich­bare Verfah­ren zur Wert­be­stim­mung entwi­ckelt. Solche Verfah­ren bedür­fen der Evalu­ie­rung über die Wirt­schafts­prü­fungs­pra­xis und der Stan­dar­di­sie­rung über entspre­chende Gremien, um auf dieser Basis die Grund­züge einer Buch­hal­tung für Daten zu entwer­fen. Soweit die Theorie.

In der Praxis kann das viel einfa­cher funk­tio­nie­ren, wenn man Daten – intern wie auch extern – als mone­ta­ri­sier­bare Handels­gü­ter betrach­tet. Ein Daten­markt­platz z. B. zeigt sofort, welchen Wert Daten und Daten­sätze haben. Hier greift der alte Grund­satz: Ange­bot und Nach­frage regu­lie­ren den Preis und damit den Wert.