DSGVO, Mons­ter oder Segen?

12. September 2018

Die DSGVO ist seit eini­gen Mona­ten in Kraft. Für die einen ein büro­kra­ti­sches Mons­ter, für die ande­ren ein unver­hoff­ter Glücks­fall. Zeit also, ein erstes Fazit zu ziehen.

Der Aufwand für die Unter­neh­men war hoch, viel Zeit musste inves­tiert werden, Daten­schutz­er­klä­run­gen auf den neues­ten Stand zu brin­gen, einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten zu benen­nen, Einwil­li­gungs­er­klä­run­gen für Rund­schrei­ben per e‑mail muss­ten einge­holt werden, kurzum: der gesamte Daten­ver­kehr bedurfte in vielen Punk­ten einer komplet­ten Über­ar­bei­tung, um den neuen Bestim­mun­gen gerecht zu werden. Bei Nicht­be­ach­tung drohen nach wie vor Straf­gel­der in Millio­nen­höhe, die für mitt­lere und kleine Unter­neh­men das Aus bedeu­ten würden. Und natür­lich erschien der Stich­tag der Umstel­lung so plötz­lich wie sonst nur Weih­nach­ten. Immer­hin war die Thema­tik seit über zwei Jahren bekannt, nur geküm­mert haben sich die wenigs­ten darum.

Kriti­ker bemän­geln, dass die neuen Rege­lun­gen hinsicht­lich des Daten­schut­zes gar nicht so neu waren, aber wie immer, steckte der Teufel im Detail. Dabei können sich z. B. Empfän­ger von e‑mails einer Berei­ni­gung der teils lästi­gen mail-Fluten erfreuen. Und die Unter­neh­men haben viel­fach die Chance erkannt und genutzt, ihre Daten­si­los gründ­lich zu durch­fors­ten und aufzu­räu­men. Die befürch­tete Abmahn­welle ist bisher auch nicht eingetreten.

Wenn jetzt noch der zweite Schritt erfolgt, vorhan­dene Daten einer neuen Verwer­tung zuzu­füh­ren, z. B. für den Tausch, Verkauf oder Kauf von Daten, könnte sich das anfäng­li­che Mons­ter noch in einen daten­ge­trie­be­nen Segen transformieren.